Am 1. September 2000 trat die Verordnung des Bundeswirtschaftsministers zur Änderung der Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung in Kraft. Damit werden Einzelhändler verpflichtet, ihre Waren mit dem Grundpreis auszuzeichnen. Die Verpflichtung bestand bereits für einige bestimmte Waren; sie wurde wesentlich ausgeweitet. Mit der Änderung ist eine EU-Richtlinie umgesetzt worden, die dem Verbraucher den Preisvergleich erleichtern soll.
Hinweise zur Grundpreisverordnung: IHK-Merkblatt "Grundpreisauszeichnung".
Mit unserem Modul ist es nun möglich, Ihren xtc-Shop rechtssicher zu gestalten, indem die Grundpreise eines Artikels innerhalb der Attribute dargestellt werden.