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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MidSoftSolutions für Webhosting:

 

§1       Geltungsbereich der AGB

 

  1. MidSoftSolutions Dipl.-Ing. Peter Blum (im folgenden MidSoftSolutions genannt) erbringt alle Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MidSoftSolutions.
  2. Die AGB sind auch online auf der Website von MidSoftSolutions unter www.midsoftsolutions.de jederzeit abrufbar.
  3. Künftige Änderungen der AGB von MidSoftSolutions werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit dem Kunden die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrunde liegenden AGB ihre Geltung.
  4. Anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen MidSoftSolutions und dem Kunden, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu deren Zulässigkeit der Schriftform.

 

§2       Leistungspflichten

 

  1. MidSoftSolutions gewährleistet die Erreichbarkeit seiner Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MidSoftSolutions liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
  2. MidSoftSolutions behält sich eine zeitweilige Einschränkung der Leistungen im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen vor.
  3. Die Verschaffung des Zugangs zum Internet für den Kunden ist nicht Gegenstand der Leistungen von MidSoftSolutions.
  4. Der Leistungsumfang des vom Kunden gewählten Accounts ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweiligen Account-Leistungsbeschreibung.
  5. Das vereinbarte Datentransfervolumen entspricht dem des jeweiligen Accounts. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, eine Megabyte eintausend Kilobyte, ein Kilobyte eintausend Byte.
  6. Sofern das vereinbarte Datentransfervolumen überschritten wird, kann MidSoftSolutions diese zusätzlich zu erbringende Leistung von entsprechenden Vorauszahlungen des Kunden abhängig machen.
  7. MidSoftSolutions leistet bei Webhostingverträgen technische Unterstützung in Form von E-Mail Support (Hotline). Dieser technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht von MidSoftSolutions Vielmehr ist es eine freiwillige Serviceleistung von MidSoftSolutions auf Gefälligkeitsbasis, den diese im Rahmen ihrer zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. MidSoftSolutions ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten. Ausnahmen gelten z.B. bei Krankheiten oder Urlaubsabwesenheit. MidSoftSolutions verpflichtet sich, auf Zeiträumen, in denen keine technische Unterstützung geleistet wird, vorab durch E-Mail oder in sonst geeigneter Form aufmerksam zu machen. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Hotline-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität besteht nicht.
  8. Soweit MidSoftSolutions kostenlose Leistungen und Dienste erbringt (z.B. kostenlose Einrichtung von E-Mail Adressen), können diese mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

 

§3       Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

  1. Der Kunde hat MidSoftSolutions unverzüglich jede Änderung seines persönlichen Namens und/oder seines Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail Adresse, jede Änderung in seiner Person (z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge), seiner Rechtsform und ­ im Fall des Lastschriftverfahrens ­ seiner Bankverbindung mitzuteilen. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist MidSoftSolutions nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
  2. Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten selbst verantwortlich. Er ist zur sachgerechten Nutzung der von MidSoftSolutions erbrachten Leistungen verpflichtet. Darunter fällt auch die Einhaltung der jeweils geltenden telekommunikationsrechtlichen Vorschriften und die Beachtung der im Internet bzw. der in den jeweiligen Diensten des Internet bestehenden Verhaltensregeln. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

 

A)  Die von MidSoftSolutions zur Verfügung gestellten Leistungen nicht dazu zu nutzen, gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder international anerkannte Regeln des Völkerrechts (z.B. Volksverhetzung, Diskriminierung aufgrund Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Religion, Herkunft oder Weltanschauung) zu verstoßen bzw. zu einem solchen Verstoß aufzufordern.

B)  Keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v.  5.100.­ (in Worten: fünftausendeinhundert Euro).

C)  Ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Das gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. ,,Spamming").

D)  Auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt MidSoftSolutions von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

E)  In diesem Zusammenhang sind auch eventuell auf den Webseiten des Kunden eingeblendete Banner als Nutzung durch den Kunden zu verstehen.

F)  Patente, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstige Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Der Kunde stellt MidSoftSolutions von allen Ansprüchen aus der Benutzung von Schutzrechten Dritter oder wegen eines Verstoßes dagegen frei.

G)  Der Kunde ist verpflichtet, anerkannten Grundsätze der Datensicherheit Rechnung zu tragen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu beachten, Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass Nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.

H)  Er ist auch verpflichtet, MidSoftSolutions unverzüglich über eingetretene Störungen zu informieren, soweit diese die vertraglichen Leistungen von MidSoftSolutions betreffen und evtl. Maßnahmen zur Beseitigung der Störung durch MidSoftSolutions bzw. von MidSoftSolutions beauftragte Dritte bedingen.

 

  1. Verstößt der Kunde gegen die unter § 3 Absatz (2) genannten Pflichten, ist MidSoftSolutions im Fall eines Verstoßes gegen § 3 Absatz (2) a) und b) sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, sowie die Domain zu sperren und an die verantwortliche NIC-Organisation zurückzugeben.
  2. MidSoftSolutions ist nicht verpflichtet, die Internet Präsenz des Kunden auf evtl. Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von unzulässigen Inhalten, ist MidSoftSolutions berechtigt, die entsprechenden Internet Seiten jederzeit vom Server zu nehmen, zu sperren bzw. zu löschen. MidSoftSolutions wird den Kunden umgehend über eine solche Maßnahme unterrichten. In diesem Fall stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. MidSoftSolutions behält den vollen Anspruch auf die Gegenleistung.
  3. Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. MidSoftSolutions behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn ihre eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenskollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.

 

§4       Vertragsangebot, Vertragsschluss, Kündigung

 

  1. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch MidSoftSolutions oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
  2. Hosting-Verträge werden, soweit in dem vom Kunden gewählten Account keine anderweitige Laufzeit bestimmt ist, auf unbestimmte Dauer geschlossen. Ist ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit geschlossen, ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Mindestlaufzeitverträge verlängern sich stillschweigend um jeweils einen Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Verträge ohne Mindestlaufzeit können von jeder Vertragspartei schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat.
  3. Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens dreißig Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist MidSoftSolutions berechtigt, die Domain an die verantwortliche NIC-Organisation zurückzugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
  4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Soweit einzelne Domains eines Accounts durch den Kunden gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer Ersatzdomain in demselben Account.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. MidSoftSolutions ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in den in § 3 Absatz (1) und (2) AGB und § 5 Absatz (5) AGB beschriebenen Fällen berechtigt. Im Falle der fristlosen Kündigung ist MidSoftSolutions berechtigt, die entsprechende Internetpräsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren und an die verantwortliche NIC-Organisation zurückzugeben.
  6. Soweit von MidSoftSolutions Vertragsbedingte Vorleistungen (z.B. vorab zu entrichtende Jahresgebühren an die Domain-Registrierbehörden) erbracht wurden, kann MidSoftSolutions im Falle einer Kündigung durch den Kunden Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser Unkosten verlangen. Das Recht des Kunden zur Einrede niedrigerer Aufwendungen und Vergütungen wird dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen Kündigung von MidSoftSolutions entfällt der Aufwendungsersatzanspruch.
  7. Der Kunde bleibt auch nach dem Ende der Vertragsbeziehungen Inhaber aller beantragten und durch DENIC zugeteilten Domain-Namen. Er trägt alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem zugeteilten Domain-Namen.

 

§5       Vergütung, Zahlungsbedingungen

 

  1. Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder durch schriftliche Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.
  2. MidSoftSolutions ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu verändern. Die Änderung wird wirksam, wenn MidSoftSolutions innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. MidSoftSolutions wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung im voraus bis spätestens zum 3. eines jeden Monats zu bezahlen. Die Vergütung und der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Account sowie den gewählten zusätzlichen Leistungen und Produkten gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung. Die Vorauszahlung kann längstens für 12 Monate erfolgen. Gesonderte schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
  4. Die Gebühren für die bereitgestellten Leistungen werden immer für einen vollen Monat berechnet. Bei Leistungsänderungen werden die Vorauszahlungen jeweils der nächsten monatlichen Vorauszahlung angepasst. Über Anpassungen wird der Kunde jeweils vorher informiert.
  5. Anerkannte Zahlungsweise sind Lastschrifteinzugsverfahren und Rechnungstellung.
  6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist MidSoftSolutions vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schaden berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. MidSoftSolutions ist berechtigt, die entsprechende Internetpräsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren und nach vorheriger Androhung an die entsprechende NIC-Organisation zurückzugeben, sofern der Kunde mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
  7. Sollte nach erfolgter Zahlungserinnerung keine Zahlung durch den Kunden erfolgt sein, ist MidSoftSolutions berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5.- € zu berechnen.
  8. Im Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit stehen MidSoftSolutions die Rechte gem. §321 BGB zu. Insbesondere ist MidSoftSolutions berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
  9. Der Kunde hat MidSoftSolutions unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

 

§6       Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

 

  1. Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird MidSoftSolutions im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe, lediglich als Vermittler tätig. MidSoftSolutions hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. MidSoftSolutions übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Recherche nach freien Domains richtig ist, da diese Gewähr bereits von den Betreibern der Datenbank nicht gewährleistet wird (das die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben). Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde MidSoftSolutions frei.
  2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde MidSoftSolutions, die Internet Corperation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI), die DENIC sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
  3. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der mittels Link verbundenen Übersetzung der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass die lizenzierten Registraten verpflichtet sind, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruchs nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.
  4. Soweit .com-, .net- oder .org- Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.

 

§7       Datenkontrolle, Datennutzung, Datenschutz

 

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass die von ihm ­ unter Nutzung der Leistungen von MidSoftSolutions ­ im Internet verbreiteten Informationen Dritten zugänglich sind.
  2. MidSoftSolutions weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragung in offenen Netzen, wie im Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde ist sich darüber bewußt, dass MidSoftSolutions als Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
  3. MidSoftSolutions wird den Inhalt der vom Kunden im Kommunikationsverbund ,,Internet" übermittelten Informationen weder zur Kenntnis nehmen noch kontrollieren, selbst wenn dies nach dem Stand der Technik möglich sein sollte.
  4. Vom Kunden an MidSoftSolutions übermittelte Daten wird MidSoftSolutions vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. MidSoftSolutions sichert insoweit zu, Maßnahmen des Datenschutzes nach dem jeweiligen Stand der Technik zu ergreifen.
  5. MidSoftSolutions weist darauf hin, dass der Vertragszweck im Einzelfall die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erforderlich macht. So werden z.B. Daten im Rahmen der Domain Registrierung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht (einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeiten in sog. Whois-Datenbanken).
  6. MidSoftSolutions ist berechtigt, die ihr aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden, insbesondere zu speichern, zu übermitteln bzw. zu verarbeiten. MidSoftSolutions wird dem Kunden auf Anforderung über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

 

§8       Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung

 

  1. Gegen Ansprüche von MidSoftSolutions kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  2. Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann MidSoftSolutions bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht an den Domains des Kunden geltend machen.
  3. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von MidSoftSolutions oder ihrer Lieferanten oder Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderen Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Post AG, deutschen Telekom AG hat MidSoftSolutions nicht zu vertreten.
  4. Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von MidSoftSolutions oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von MidSoftSolutions zu vertreten sind, wird MidSoftSolutions unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Hat MidSoftSolutions die jeweilige Störung zu vertreten oder dauert diese länger als 24 Stunden an, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit MidSoftSolutions die jeweilige Störung nicht mindestens grob fahrlässig verursacht hat.

 

§9       Haftung

 

  1. Für Schäden haftet MidSoftSolutions nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit gilt die Haftung für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung). Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (oder bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen ist, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit), jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, auch für Datenverluste, entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung auf den typischer Weise bei diesen Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für die Vernichtung oder Verfälschung aufgezeichneter Daten setzt in jedem Fall voraus, dass der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können.
  2. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter von MidSoftSolutions.
  3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) oder arglistiger Täuschung gegenüber MidSoftSolutions begründet werden.

 

§10     Schlussbestimmungen, Sonstiges

 

  1. Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz von MidSoftSolutions, derzeit 58566 Kierspe, Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen MidSoftSolutions und dem Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, Meinerzhagen. Das gilt bei anderen als den in Satz 1 genannten Personen auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Geltungsbereich der ZPO hat oder sein Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
  3. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
  4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit MidSoftSolutions geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von MidSoftSolutions
  5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

 

Stand: 01. Juni 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen für DV-Wartung

MidSoftSolutions Dipl.-Ing. Peter Blum, Drosselweg 6, 58566 Kierspe

 

DV - Wartung
AGB - DV-Wartungdownloads: 214 | type: pdf | size: 69 kB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MidSoftSolutions für DV-Wartung:

 

§1       Geltungsbereich der AGB

 

  1. MidSoftSolutions Dipl.-Ing. Peter Blum (im folgenden MidSoftSolutions genannt) erbringt alle Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MidSoftSolutions.
  2. Die AGB sind auch online auf der Website von MidSoftSolutions unter www.midsoftsolutions.de jederzeit abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines DV-Wartungsvertrages, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er diese AGB als gültige Vertragsgrundlage an.
  3. Künftige Änderungen der AGB von MidSoftSolutions werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit dem Kunden die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrunde liegende AGB ihre Geltung.
  4. Anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen MidSoftSolutions und dem Kunden, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu deren Zulässigkeit der Schriftform.

 

§2       Leistungspflichten, Leistungsumfang

 

  1. Der Umfang der Leistungen von MidSoftSolutions ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag. Des weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsvereinbarungen.
  2. MidSoftSolutions übernimmt die Wartung der im Vertrag/ Leistungsschein näher beschriebenen DV-Anlagen. Diesbezügliche Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  3. Die Wartung umfasst, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Wartung, Störungsbeseitigung von Software- und Hardwareproblemen und ­ auf Anforderung des Kunden ­ Instandsetzung, Update- bzw. Upgradearbeiten und Neuinstallationen. Sie dient der Erhaltung der Betriebsbereitschaft, schließt jedoch keine Garantie einer stets störungsfreien Arbeitsweise der DV-Anlage ein.
  4. Die zu wartenden Geräte umfassen Server, PC-Workstations, Drucker und andere Peripheriegeräte, wie z.B. Scanner. Eine aktuelle Geräteliste wird vom Kunden bereitgestellt.
  5. MidSoftSolutions unterstützt den Kunden bei der Inventarisierung seines Netzwerkes. Hierzu wird durch MidSoftSolutions eine entsprechende Softwarelösung angeboten, auf die sowohl der Kunde als auch MidSoftSolutions gemeinsamen Zugriff haben. Das inventarisierbare Netzwerk ist dabei ausschließlich auf die unter (4) genannten Geräte beschränkt.
  6. Nach Maßgabe dieser AGBs oder zusätzlicher schriftlicher Vereinbarung bezüglich der Wartungsbereitschaft übernimmt MidSoftSolutions die Wiederherstellung der Benutzbarkeit der DV-Anlage auf Anforderung des Kunden.
  7. Um die Verfügbarkeit der DV-Anlagen zu erhöhen, werden auf schriftlichen Wunsch des Kunden einvernehmlich Wartungsaufgaben definiert, die dann auch ohne weitere Anforderungen des Kunden regelmäßig durchgeführt werden.
  8. Eine bestimmte Reaktionszeit von MidSoftSolutions besteht grundsätzlich nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Reaktionszeit individuell schriftlich zu vereinbaren.
  9. Sofern eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung zwischen MidSoftSolutions und dem Kunden besteht, unterhält MidSoftSolutions einen telefonischen Störungsdienst, der es ihm ermöglicht, auf Anfragen des Kunden innerhalb der ebenfalls individuell schriftlich vereinbarten Frist zu reagieren, um dem Kunden auf Basis seiner Störungsmeldung diagnostische Unterstützung und Beratung zu gewähren. Kann die Störung nicht auf diesem Wege umgehend beseitigt werden, so wird MidSoftSolutions innerhalb der eventuell schriftlich vereinbarten Reaktionszeit die Wartungsarbeiten aufnehmen und innerhalb der eventuell schriftlich vereinbarten Perioden der Wartungsbereitschaft bis zur Widerherstellung der Betriebsbereitschaft fortführen. Fehlermeldungen, die außerhalb der nachstehenden Arbeitszeiten eingehen, gelten als zu Beginn der nächsten Arbeitszeit als eingegangen.
  10. Wartungsmaßnahmen werden von den Parteien einvernehmlich als betriebsverhindernde oder sonstige Wartungsarbeiten eingestuft. Erzielen die Parteien kein Einvernehmen, entscheidet MidSoftSolutions über die Einordnung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
  11. MidSoftSolutions setzt für die Wartungsarbeiten qualifiziertes Personal ein, das mit den Eigenschaften der vom Kunden eingesetzten DV-Anlage vertraut ist.
  12. MidSoftSolutions führt einen Zeitnachweis, in dem Beginn und Dauer aller Wartungsarbeiten sowie die jeweils behobenen Fehler und der Anlass der Wartungsarbeiten erfasst werden. Bei Instandsetzungsarbeiten werden außerdem die genauen Zeitpunkte der Störungsmeldungen und der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft angegeben, sowie die aufgetretenen Störungen und Störungsursachen kurz beschrieben. Der Zeitnachweis wird vom Wartungspersonal der Firma MidSoftSolutions unterschrieben und dem Kunden zum Abrechnungszeitpunkt auf Verlangen vorgelegt.
  13. MidSoftSolutions führt eine Software, in deren Datenbestand das Netzwerk des Kunden und die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Arbeiten beschrieben und dokumentiert sind. Sämtliche anfallenden Fehler und deren Behebung werden von MidSoftSolutions mit dieser Software dokumentiert und sowohl MidSoftSolutions als auch dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Daten sind sind vom Kunden jederzeit einsehbar. Die dazu benötigten Kommunikationseinrichtungen werden vom Kunden entsprechend den Vorgaben der Firma MidSoftSolutions bereits gehalten.
  14. Die Wartungspflichten von MidSoftSolutions beziehen sich auf das Gebiet Märkischer-/Oberbergischer Kreis. Will der Kunde die DV-Anlage später insgesamt oder teilweise an anderen Orten betreiben, so wird er hiervon MidSoftSolutions im voraus schriftlich unterrichten. Seine Zustimmung, die Wartung auch an anderen Aufstellungsorten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, wird MidSoftSolutions das nur aus wichtigem Grund versagen. Alle mit einem Wechsel des Einsatzortes verbundenen Aufwendungen und Folgekosten von MidSoftSolutions gehen zu Lasten des Kunden.
  15. Alle Personal-, Reise- Unterbringungs- und Materialkosten, die im Rahmen von zusätzlichen Leistungen anfallen, werden nach den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen oder gesondert schriftlich vereinbarten Stundensätzen von MidSoftSolutions berechnet. Für Fahrten im Gebiet Kierspe/Meinerzhagen entstehen dem Kunden keine Reisekosten.
  16. Soweit MidSoftSolutions kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
  17. MidSoftSolutions ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
  18. Die Arbeiten können sowohl vor Ort, als auch per Fernwartung durchgeführt werden, sofern die technischen Voraussetzungen vorliegen.

 

§3       Arbeitszeiten

 

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Wartung grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

 

§4       Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

  1. Der Kunde hat MidSoftSolutions unverzüglich jede Änderung seines persönlichen Namens und/oder seines Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner e-Mail Adresse, jede Änderung in seiner Person (z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge), seiner Rechtsform und ­ im Fall des Lastschriftverfahrens ­ seiner Bankverbindung mitzuteilen.
  2. Bei der Nutzung der Softwarepakete und bei der Meldung und Eingrenzungen von Störungen beachtet der Kunde die Dokumentation der Soft- und Hardware und eventuelle sonstige Hinweise der Firma MidSoftSolutions. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen, die eine Feststellung der Fehler und ihrer Ursachen erleichtern und Wiederholungsläufe abkürzen.
  3. Der Kunde gibt MidSoftSolutions die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Wartungsarbeiten. Insbesondere erhält MidSoftSolutions freien Zugang zur DV-Anlage und den Softwarepaketen, sowie deren Dokumentationen und Installationshilfen. Der Kunde hält alle für die Durchführung der Wartung benötigten technischen Einrichtungen (einschließlich Stromversorgung, Telefonverbindungen, und Übertragungsleitungen) funktionsbereit und stellt diese dem Wartungspersonal der Firma MidSoftSolutions in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.
  4. Es obliegt dem Kunden, eine ordnungsgemäße Datensicherung vor Beginn der Wartungsarbeiten durchzuführen und MidSoftSolutions bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
  5. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen/ Verbesserung durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten seitens MidSoftSolutions nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Komplikationen nicht auf diese Änderungen/Verbesserungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Komplikationen nicht MidSoftSolutions zuzurechnen, wird der Kunde MidSoftSolutions den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den zum Zeitpunkt der Durchführung üblichen Sätzen von MidSoftSolutions vergüten.
  6. Der Kunde muß MidSoftSolutions schriftlich den jeweiligen Systemverantwortlichen sowie einen Stellvertreter benennen.

 

§5       Vertragsschluss, Kündigung

 

  1. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch MidSoftSolutions oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
  2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§6       Vergütung, Zahlungsbedingungen

 

  1. Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder durch schriftliche Zusatzvereinbarung festgelegte Vergütung. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze von MidSoftSolutions.
  2. Alle Preise/ Gebühren sind zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
  4. Ergänzend zu § 2 Absatz (14) und (15) trägt der Kunde, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, folgende Kosten :

-           Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter von MidSoftSolutions im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese Sätze für die Deckung der Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene Aufwand in Rechnung gestellt.

-           Kosten für An- und Abreise der Mitarbeiter von MidSoftSolutions zum Projektort, wenn dieser sich außerhalb des Rhein-Main Gebietes befindet. Bei längerem Einsatz an einem Ort steht jedem Mitarbeiter einmal wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt den.

-           Nebenkosten wie Datenträger, Kopien, Porti, DFÜ-Übertragungskosten usw.

  1. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist MidSoftSolutions vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MidSoftSolutions berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen ­ ggf. auch aus anderen Verträgen ­ zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung.
  2. Sollte nach erfolgter Zahlungserinnerung keine Zahlung durch den Kunden erfolgt sein, ist MidSoftSolutions berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5.­ € zu berechnen.
  3. Im Falle der mangelnden Leistungsfähigkeit stehen MidSoftSolutions die Recht gem. §321 BGB zu. Insbesondere ist MidSoftSolutions berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
  4. Der Kunde hat MidSoftSolutions unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

 

§7       Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

 

  1. Der Kunde wird hiermit gem. § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass MidSoftSolutions seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  2. MidSoftSolutions verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
  3. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von MidSoftSolutions.
  4. MidSoftSolutions und der Kunde stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.

 

§8       Daten- und Kommunikationssicherheit

 

Sämtliche elektronisch gespeicherte Daten des Kunden sind mit der größtmöglichen, vertretbaren Datensicherheit zu speichern und zu übertragen.

Dies betrifft insbesondere die zum Zwecke der Dokumentation des Netzwerks eingesetzte Software und die mit ihrer Hilfe gespeicherten Daten. MidSoftSolutions wird in Absprache mit dem Kunden eine entsprechende Lösung einsetzen und den Kunden bei entsprechenden Neuerungen davon in Kenntnissetzen.

 

§9       Aufrechnung, Leistungsverzögerung

 

  1. Gegen Ansprüche von MidSoftSolutions kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  2. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von MidSoftSolutions oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Post AG, deutschen Telekom AG hat MidSoftSolutions nicht zu vertreten und berechtigt MidSoftSolutions ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

§10     Haftung

 

  1. Für Schäden haftet MidSoftSolutions nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit gilt die Haftung für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzung). Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (oder bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen ist, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, auch für Datenverluste, entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung auf den typischer Weise bei diesen Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für die Vernichtung oder Verfälschung aufgezeichneter Daten setzt in jedem Fall voraus, dass der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können.
  2. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter von MidSoftSolutions.
  3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten (bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch Fahrlässigkeit) oder arglistigen Täuschung gegenüber MidSoftSolutions begründet werden.

 

§11     Gewährleistung

 

  1. In Gewährleistungsfällen hat MidSoftSolutions das Recht zur Nachbesserung. Gelingt dieses zweimal nicht innerhalb einer angemessenen Frist, stehen dem Kunden nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von MidSoftSolutions die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
  2. Gewährleistungsansprüche sind MidSoftSolutions in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. MidSoftSolutions kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

 

§12     Schlussbestimmungen, Sonstiges

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen MidSoftSolutions und dem Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, Meinerzhagen. Das gilt bei anderen als den in Satz 1 genannten Personen auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Geltungsbereich der ZPO hat oder sein Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
  2. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
  3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit MidSoftSolutions geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von MidSoftSolutions.
  4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

 

Stand: 01.06.2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen für DV-Wartung

MidSoftSolutions Dipl.-Ing. Peter Blum, Drosselweg 6, 58566 Kierspe

Hardware - Verkauf
AGB - Hardware - Verkaufdownloads: 208 | type: pdf | size: 57 kB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MidSoftSolutions für Hardwareverkauf

 

§1       Geltungsbereich der AGB

 

  1. MidSoftSolutions Dipl.-Ing. Peter Blum (im folgenden MidSoftSolutions genannt) erbringt alle Leistungen gegenüber dem Käufer ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MidSoftSolutions.
  2. Die AGB sind auch online auf der Website von MidSoftSolutions unter www.midsoftsolutions.de jederzeit abrufbar. Der Käufer bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Kaufvertrages oder mit der Entgegennahme der Ware, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift oder mit der Entgegennahme der Ware erkennt er diese AGB als gültige Vertragsgrundlage an.
  3. Anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen MidSoftSolutions und dem Käufer, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu deren Zulässigkeit der Schriftform.

 

§2       Vertragsangebot, Vertragsschluss

 

  1. Alle Angebote von MidSoftSolutions sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags oder der Annahme der Bestellung durch MidSoftSolutions oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch MidSoftSolutions zustande.

 

§3       Preise

 

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hält sich MidSoftSolutions an die von ihr angebotenen Preise 14 Tage ab deren Bekanntgabe gegenüber dem Kunden. Zusätzliche Lieferung oder andere Leistungen werden gesondert berechnet.

 

§4       Liefer- und Leistungspflichten

 

  1. Liefertermine oder ­fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen von MidSoftSolutions oder ihrer Lieferanten oder Unterlieferanten aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MidSoftSolutions die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere aufgrund Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, hat MidSoftSolutions auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und berechtigt MidSoftSolutions ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Sofern MidSoftSolutions die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung i.H.v. 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3% des Rechnungswertes der betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von MidSoftSolutions
  4. MidSoftSolutions ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von MidSoftSolutions setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
  6. Kommt ein Käufer in Annahmeverzug, so ist MidSoftSolutions berechtigt, Ersatz der ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 

§5       Gefahrübergang

 

Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Käufer über. Ferner geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von MidSoftSolutions verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von MidSoftSolutions unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Das gilt nicht bei Verbrauchsgüterkauf.

 

§6       Gewährleistung

 

  1. MidSoftSolutions gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
  3. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen von MidSoftSolutions nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder falsche Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung von MidSoftSolutions, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  4. Gewährleistungsansprüche sind MidSoftSolutions in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. MidSoftSolutions kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
  5. Im Fall einer Mitteilung kann MidSoftSolutions nach Wahl und auf ihre Kosten verlangen, dass:

-         das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an MidSoftSolutions geschickt wird.

-         der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und MidSoftSolutions zum Käufer kommt, um die Reparatur vorzunehmen.

Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann MidSoftSolutions diesem Verlangen entsprechen, wobei die unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den üblichen Sätzen von MidSoftSolutions zu bezahlen sind.

  1. In Gewährleistungsfällen hat MidSoftSolutions wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung. Gelingt dieses zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von MidSoftSolutions die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
  2. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  3. Gewährleistungsansprüche gegen MidSoftSolutions stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

§7       Eigentumsvorbehalt

 

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die MidSoftSolutions aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden MidSoftSolutions die folgenden Sicherheiten gewährt, die MidSoftSolutions auf Verlangen nach Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MidSoftSolutions. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets nur für MidSoftSolutions als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von MidSoftSolutions durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf MidSoftSolutions übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von MidSoftSolutions unentgeltlich. Ware, an der MidSoftSolutions Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt Sicherungshalber in vollem Umfang an MidSoftSolutions ab. MidSoftSolutions ermächtigt ihn widerruflich, die an MidSoftSolutions abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von MidSoftSolutions hinweisen und MidSoftSolutions unverzüglich benachrichtigen, damit MidSoftSolutions seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MidSoftSolutions die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist MidSoftSolutions berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

 

§8       Zahlung

 

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
  2. Anerkannte Zahlungsweise sind Lastschrifteinzugsverfahren und Rechnungsstellung.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist MidSoftSolutions vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist MidSoftSolutions berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen ­ ggf. auch aus anderen Verträgen ­ zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Käufers zur Zahlung.
  4. Sollte nach erfolgter Zahlungserinnerung keine Zahlung durch den Käufers erfolgt sein, ist MidSoftSolutions berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5.- € zu berechnen.
  5. Im Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit stehen MidSoftSolutions die Rechte gem. §321 BGB zu. Insbesondere ist MidSoftSolutions berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
  6. Der Käufer hat MidSoftSolutions unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

 

§7       Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

  1. Gegen Ansprüche von MidSoftSolutions kann der Käufer nur mit unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Käufer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  2. Soweit ein Käufer mit Zahlungen in Verzug ist, kann MidSoftSolutions bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

§8       Geheimhaltung

 

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderweitiges vereinbart wurde, gelten die MidSoftSolutions im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.

 

§9       Haftung

 

  1. Für Schäden haftet MidSoftSolutions nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit gilt die Haftung für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzungen). Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (oder bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen ist, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit), jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) vorliegt, auch für entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung auf den typischer Weise bei diesen Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für die Vernichtung oder Verfälschung aufgezeichneter Daten setzt in jedem Fall voraus, dass der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können.
  2. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter von MidSoftSolutions
  3. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten (bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit auch Fahrlässigkeit) oder arglistigen Täuschung gegenüber MidSoftSolutions begründet werden.

 

§10     Schlussbestimmungen, Sonstiges

 

  1. Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz von MidSoftSolutions, derzeit 58566 Kierspe, Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen MidSoftSolutions und dem Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, Meinerzhagen. Das gilt bei anderen als den in Satz 1 genannten Personen auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Geltungsbereich der ZPO hat oder sein Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
  3. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
  4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit MidSoftSolutions geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von MidSoftSolutions
  5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

 

Stand: 01. Juni 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hardwareverkauf

MidSoftSolutions Dipl.-Ing. Peter Blum, Drosselweg 6, 58566 Kierspe

 

 

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