1. Umfang der Leistungen
Für den Vertrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Nebenabreden sowie Zusagen der Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Angebote sind freibleibend.
2. Preise
Alle Preise gelten ab Werk ausschl. Verpackung und sind Grundpreise. Bei einer Erhöhung der Rohstoffpreise bis zum Tage der Lieferung bleibt eine entsprechende Preiserhöhung ausdrücklich vorbehalten. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst. Diese verbleiben im Eigentum des Lieferers.
3. Gefahrübertragung
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Lieferwerk verläßt, oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.
4. Mehr- oder Minderlieferung
Abweichungen bei der Lieferung von 5-10 v.H. sind gestattet, sowohl hinsichtlich der Abschlußmenge wie der einzelnen Teillieferungen.
5. Haftung für Mängel
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung erfolgen. Weitergehende Ansprüche wie Vergütung von Schäden usw. sind ausgeschlossen
6. Liefer- und Abnahmefristen
Alle Lieferfristen gelten nur ungefähr. Bei Eintreten höherer Gewalt verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Finden Betriebsstillegungen im Werk des Lieferers oder bei seinen Vorlieferern statt oder treten Kriegsfall, Aufruhr oder Besetzung durch eine fremde Macht ein, so ist der Lieferer zur Aufhebung des Vertrages berechtigt.
7. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Voraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Bei Bekanntwerden einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ist der Lieferer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren, sowie an den etwa aus der Verarbeitung der gelieferten Waren entstehenden neuen Gegenständen, bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor.
9. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Wegen verspäteter Rechnungslegung stehen dem Besteller keinerlei Ansprüche zu.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand ist Lüdenscheid.